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Disclaimer und Datenschutz, AGBs

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Disclaimer und Datenschutz

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AGBs

Allgemein, Coaching, Lehre, | Fernabsatz, Warenhandel | Salvator. Klausel, Gerichtsstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dr. Hans Lang
(gültig für Dr. Hans Lang, Hypnoman, Hypnoseseminar)

Allgemeine Regelungen und Gültigkeit
§1 – Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für
Dienstleistungen, Produkte und alle weiteren Angebote und Leistungen, die von Dr. Hans Lang direkt angeboten werden. Sie erstrecken sich ebenso auf Dienstleistungen oder
Produkte, die unter dem Namen "Hypnoseseminar" oder "Hypnoman" angeboten werden,
inklusive aller Schulungen, Beratungen, Einzel- und Gruppensitzungen, sowie auf
Medienproduktionen.
§2 – Sämtliche durch Dr. Hans Lang zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen,
digital, schriftlich, Audio oder Video, unterliegen soweit nicht anders gekennzeichnet
seinem Urheberrecht. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe – egal
welcher Art (auch mündlich) – ist gestattet, wenn dabei auf die Internetseite
www.hypnoseseminar.de oder www.hypnoman.de verwiesen wird. Weiterverwendung,
Reproduktion oder Weitergabe ohne einen solchen Hinweis kann strafrechtlich verfolgt
werden.
§3 – Dr. Hans Lang haftet nicht für Kontakte, die durch ihn zustande gekommen sind.
Sollten sich Kontakte bzw. Geschäftsbeziehungen zwischen einem Berater / Coach und
einer dritten Person bilden, so gelten die AGB und die Bedingungen des jeweiligen
Coaches.

Beratungen
§4 – Die von Dr. Hans Lang im Hypnoseseminar (Hypnoman) angebotenen
Hypnosesitzungen stellen keine ärztliche oder therapeutische Maßnahme dar. Weder
werden Diagnosen erstellt noch „Heilung“ oder „Linderung“ versprochen. Die
Hypnosesitzungen stellen keine therapeutische oder psychotherapeutische Maßnahme
dar sondern verstehen sich als Anleitung zur Selbsthilfe, Lebensberatung und Entspannungstraining.
§5 – Eine Beratung durch Dr. Hans Lang im Hypnoseseminar (Hypnoman) ist prinzipiell
nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme einer
Beratung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen
sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig gesund zu sein.
§6 – Das Honorar für Beratungen ist prinzipiell vor der Beratung in bar gegen Quittung
und/oder Rechnung zu entrichten.

Schulungen, Ausbildungen, Seminare
§7 – Die Anmeldung an Seminaren ist grundsätzlich verbindlich. Eine Stornierung des
Seminars ist bis zu sechs Wochen vor dem Seminar möglich, wobei 25% vom
Kursgesamtbetrag an Stornierungskosten anfallen. Ab sechs Wochen vor Kursbeginn
ist generell das gesamte Kurshonorar zu entrichten.
§8 – Dr. Hans Lang ist es grundsätzlich vorbehalten, eine Kursteilnahme auch ohne
Nennung von Gründen abzulehnen, auch während eines laufenden Kurses. In letzterem
Falle kann von Dr. Hans Lang eine Stornierungsgebühr von 25% vom Kursgesamtbetrag
geltend gemacht werden.
§9 – Die bekannt gegeben Kurstermine oder -orte können in Einzelfällen auch kurzfristig
verschoben oder geändert werden.
§10 – Sollte ein Kurs durch höhere Gewalt, Krankheit oder Verhinderung des Kursleiters
oder der Kursleiter nicht zustande kommen, kann Dr. Hans Lang nicht dafür haftbar
gemacht werden. Ein Ausweichtermin wird bekannt gegeben.
§11 – Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, kann Dr. Hans Lang den Kurs auch
kurzfristig absagen. Die Kursteilnehmer bekommen die für die entfallenen Kurse bereits
bezahlten Kursgebühren rückerstattet.
§12 – Dr. Hans Lang bzw. der jeweilige Kursleiter behält sich das Recht vor,
Kursteilnehmer auch ohne Nennung von Gründen aus einem laufenden Kurs zu entfernen.
§13 – Die angegebenen Kurszeiten können in Fällen von den tatsächlichen Zeiten
abweichen.
§14 – Die Kursausgestaltung liegt allein bei Dr. Hans Lang oder dem jeweiligen Trainer
oder den Trainern.
§15 – die Kurse von Dr. Hans Lang (Hypnoman, Hypnoseseminar) berechtigen -für sich
alleine- nicht zur Ausüben von Therapie oder Heilkunde. Ziel der Ausbildungen ist es in
der Regel, anderen Menschen bei der Bewältigung von persönlichen und sozialen Problemen helfen zu können.
§16 – die erlangten Kursqualifikationen (Urkunden, und Zertifikate) haben – wie in diesem
Bereich üblich - keine offizielle Rechtsgültigkeit, wie etwa eine staatliche Zulassung nach
dem HPG-Gesetz. Sie können jedoch im Rahmen der jeweiligen Berufsordnungen Bausteine für eine Zusatzqualifikation sein.



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